
|

|

|

|


Als MitarbeiterIn eines restriktiv aufgebauten Unternehmens haben
Sie mit technischen Mitteln kaum Möglichkeiten, sich gegen
neugierige Chefs zu schützen. Wenn Sie also den Verdacht haben,
dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz überwacht werden, wenden Sie sich an
Ihren Betriebsrat.
Nur eine organisatorische Regelung durch die betriebliche
Interessensvertretung kann vor einer totalen Überwachung schützen.
Die Benutzung darf durchaus beschränkt oder gar verboten und auch
stichprobenweise kontrolliert werden. Daher sollten Sie die Nutzung
zu privaten Zwecken ausdrücklich regeln. Klären Sie, ob in Ihrem
Arbeitsvertrag Regelungen über die private Nutzung der Computer
getroffen sind bzw. ob und welche Rechner dafür zur Verfügung stehen.
Ferner sollten Sie auch weitere technisch-organisatorische Vorgaben
festlegen. Da in Deutschland die Überwachungsmöglichkeiten nur unter
bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, sollten Sie sich die Form
der technischen Kontrolle im oder durch den Betriebsrat offen legen lassen.
|
|
  
|



|
Banner-Service
Join the Team! Möchten Sie auf Ihrer Website auf unseren SpionageCheck verlinken?
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen Banner auf den SpionageCheck in
Ihre Website einfügen. Für weitere technische Informationen wenden Sie sich
bitte an unseren Webmaster.
|
|

|
|
|
Verantwortlich im Sinnes des Teledienstegesetz und des
Mediendienste-Staatsvertrag:
Cornelia Brandt
ver.di - Bundesvorstand
Bereich Innovations- und Technologiepolitik
Paula-Thiede_ufer 8-10, 10179 Berlin
Tel: 0049 30-6956-1364
Fax: 0049 30-6956-3156
E-Mail: cornelia.brandt@verdi.de
Design und Realisierung:
wegewerk Medienlabor GmbH
Oranienburger Str.17, 10178 Berlin
Tel: 0049 30-240836-60
E-Mail: info@wegewerk.de
technische Beratung:
mainis IT-Service GmbH
Erich-Ollenhauer-Straße 24, 63073 Offenbach am Main
Telefon: 0049 69-86007057
Telefax: 0049 69-89009545
E-Mail: info@mainis.de
|
|
|

|

|

|

|
|