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In vielen Unternehmen werden die verschickten E-Mails der MitarbeiterInnen mitgelesen
oder stichprobenartig kontrolliert. Die Unternehmen begründen diese Maßnahmen damit,
obszöne oder verfassungsfeindliche Inhalte unterbinden zu wollen.
Die New York Times hat z.B. 1999 23 Angestellte wegen des Versands angeblich
obszöner Mails entlassen. Auch die Bayerische Staatskanzlei hat aufgrund der
Überwachungsprotokolle bereits einige Beamte abgemahnt.
Die private
E-Mail-Korrespondenz von ArbeitnehmerInnen unterliegt ebenso der gesetzlich
geschützten Privatsphäre wie private Telefonate oder Briefe.
Dabei stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wie bei dem Zugriff auf Ihre Outlook-Termine und Notizen kann der Administrator natürlich auch Ihren "Posteingang" ansehen - aber auch die "gelöschten Objekte". Dieses Vorgehen ist jedoch nur für Einzelfall-Kontrollen geeignet.
- Viel eleganter geht es mit speziellen Programmen, die den gesamten E-Mail-Verkehr eines Unternehmens überwachen und auswerten können. So kann jede Ihrer Mails gezielt nach Schlagworten, bestimmten Dateianhängen oder nach Empfängern ausgewertet werden - und Administrator oder Vorgesetzter automatisch darüber informiert werden. Selbst Bilder in Dateianhängen können heute schon analysiert werden, und wenn sehr viel "hautähnliche Farbe" im Bild vorkommt, schlagen die meisten Programme Alarm.

Datenschutzrechtliche Grundsätze bei der dienstlichen/privaten Internet- und
E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
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